Die Bewohnerschaft übernimmt mit dem Mietvertrag Pflichtanteile. Diese werden nicht verzinst.
Auch wer nicht bei uns wohnt, kann sich beteiligen. Natürliche und Juristische Personen. Freie Anteile werden verzinst. Die Generalversammlung bestimmt den Zinssatz.
Die Bewohnerschaft kann sich über den Pflichtanteil hinaus beteiligen. Diese freien Anteile sind ebenfalls verzinst.